Die Fachsprache des Kirchenrechts bildet seit Langem einen Schwerpunkt des kirchenrechtlichen Lehrstuhls an der Universität München, den nun Prof. Berkmann innehat. Bereits der Gründer des Instituts für Kirchenrecht, Klaus Mörsdorf (1909-1989), erlangte für sein bis heute unübertroffenes Standardwerk „Die Rechtssprache des Codex Juris Canonici: eine kritische Untersuchung“ (1. Aufl. Paderborn 1937) Bekanntheit. Bis heute ist die „rechtssprachliche Übung“ verpflichtender Bestandteil des Lizentiatsstudiums des kanonischen Rechts in München. Während Latein die Hauptsprache kirchenrechtlicher Quellentexte bleibt, gewinnen moderne Verkehrssprachen an Bedeutung in der Kanonistik. Der Verlust einer einheitlichen lingua franca bringt allerdings Probleme der Verständigung und Übersetzung mit sich. Dem will das vorliegende Wörterbuch Abhilfe schaffen.
Die Studentenschaft am Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik an der LMU München wird internationaler und verlangt nach einem Mittel, um sich die deutsche Kirchenrechtssprache leichter aneignen zu können. Zudem zeigt die Erfahrung, dass die deutsche kanonistische Literatur infolge schwindender Sprachkenntnisse weltweit weniger rezipiert wird. Ihre Verbreitung zu fördern, den Zugang zu erleichtern und Deutsch als Kirchenrechtsprache zu sichern, ist ein weiteres Ziel von CICDIC.
Lateinisch/deutsche Übersetzungshilfen sind bereits vorhanden – auch in aktueller und digitaler Form (vgl. Lüdicke, Klaus, Kanonistenlateinisch-deutsches Lexikon©, Stand: 2015, at: https://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/fb2/d-praktischetheologie/kanonischesrecht/service/lexikon.pdf). Demgegenüber bringt CICDIC die Novität, dass deutsche Fachbegriffe direkt mit einer modernen Weltsprache verknüpft werden.
Zweisprachige juristische Wörterbücher begegnen in der Regel der Schwierigkeit, dass fremde Rechtssprachen meist mit fremden Rechtsordnungen und Rechtskulturen einhergehen, in denen viele Begriffe keine genaue Entsprechung finden. Wie soll nur das engl. „trust“ ins Deutsche übersetzt werden? Oder „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ ins Englische? Demgegenüber hat das Kirchenrecht den Vorteil, dass es weltweit ein und dieselbe, für ca. 1,3 Mrd. Katholiken geltende Rechtsordnung ist, die sich in mehreren Sprachen ausdrückt, in denen sich bereits mehr oder weniger eindeutige Wörter für dieselben Begriffe herausgebildet haben. Ausnahmen stellen allerdings das Partikularrecht und das Staatskirchenrecht dar. In diesen Bereichen lassen sich oft keine genauen Entsprechungen finden, weshalb bei einer Übersetzung auf Umschreibungen zurückgegriffen werden muss. Da gerade diese Bereiche an Wichtigkeit und Umfang zunehmen, leistet CICDIC auch einen wichtigen Beitrag, um Besonderheiten der katholischen Kirche im deutschen Sprachraum verständlich zu machen. Selbst innerhalb dieses Sprachraums kann dasselbe Wort regional verschiedene Bedeutungen haben, wie z.B. im Falle von „Pastoralassistenten“ in Deutschland, Österreich und der Schweiz denkt.
Dank open-access steht CICDIC weltweit jederzeit zur Verfügung. CICDIC enthält in seiner Startversion vom Februar 2022 in jeder der beiden Sprachen über 4000 Stichwörter. Das Online-Format ermöglicht eine laufende Aktualisierung, Verbesserung und Erweiterung. Diesbezügliche Hinweise werden gern per Email entgegen genommen unter Sekretariat.berkmann@kaththeol.uni-muenchen.de
Rege Nutzung und reichen Nutzen wünscht
Burkhard Berkmann